steht je nach Ausgestaltung der Option erst bei Vertragsende fest, ob das Eigentum am Fahrzeug tatsächlich auf den Leasingnehmer übergeht. 3.3. 3.3.1. Hier verpflichtete sich die F. SA, der Garage M. nach Auslieferung des Fahrzeugs "Fiat New Doblo Emotion 2.0 Multijet 135 PS" den Restkaufpreis in der Höhe von Fr. 19'900.00 zu bezahlen. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgte direkt an den Beschwerdegegner, während die F. SA (vorläufige) Eigentümerin des Fahrzeugs wurde. Die Garage M. zedierte alle Rechte am Fahrzeug und aus dem mit dem Beschwerdegegner abgeschlossenen Vertrag, insbesondere alle Forderungen und den Eigentumsvorbehalt, an die F. SA.