Der Beschwerdegegner verpflichtete sich, die Fr. 24'176.95 in 60 aufeinanderfolgenden, jeweils am 1. des Monats fälligen Raten an die F. SA zurückzuzahlen, und zwar in einer ersten Rate von Fr. 607.65, 58 Folgeraten zu je Fr. 290.85 und einer letzten Rate ("Optionszahlung") von Fr. 6'700.00. Ausserdem bestimmte der Vertrag: "Option: Der Käufer kann anstelle der Optionszahlung das Kaufobjekt zurückgeben und ist lediglich verpflichtet, neben den geleisteten Zahlungen aussergewöhnliche Abnützung und Mehrkilometer über einer Gesamtfahrleistung von 100'000 km zu bezahlen".