Aus diesen Gründen ist auch der Hinweis auf den Entscheid des Verwaltungsgerichts Graubünden unbehelflich. Das Verwaltungsgericht Solothurn schliesslich hat die Frage, ob eine Gebührenrechnung (mit wiederum unbekannter konkreter Ausgestaltung) ohne Rechtsmittelbelehrung (und Unterschrift) in Rechtskraft 266 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2015