Ferner fehlt jeglicher Hinweis auf Konsequenzen, die drohen, falls die Rechnung nicht fristgerecht beglichen wird. Eine Zahlungsaufforderung als solche, die eine freiwillige Zahlung auslösen kann – freiwillig im Sinne eines Verzichts auf den Rechtsweg –, darf nicht mit der (einseitigen) Begründung einer Zahlungsverpflichtung verwechselt werden.