Die Benützungsgebühren für das Wasser und Abwasser gliedern sich in eine Grundgebühr, die in erster Linie pro Wasserzähler bemessen wird, und in eine Verbrauchsgebühr, die sich nach dem Frischwasserverbrauch (pro m3 bezogenem Wasser) richtet (§§ 39 f. und 43 f. REF). (…) 1.2. Vorliegend ist umstritten, wie hoch der tatsächliche Wasserverbrauch der Bewohner des Mehrfamilienhauses an der Z.-strasse 11– 15 im Zeitraum vom 1. Oktober 2006 bis 30. September 2010 war und ob die Beschwerdegegnerin auf die für den betreffenden Zeitraum ergangenen halbjährlichen Benützungsgebührenrechnungen zurückkommen und die Differenz zwischen dem ursprünglich faktu-