26 Nutzungsplanung; Gärtnereizone - Nutzungsbestimmungen einer Gärtnereizone, welche die Nettoladenfläche auf die bereits bestehende Verkaufsnutzung beschränken und nur den Ersatz bestehender Verkaufsnutzungen zulassen, widersprechen den Anforderungen an eine Bauzone. - Das öffentliche Interesse an der optischen Trennung zweier Ortsteile rechtfertigt keine Nutzungsbestimmungen in einer Bauzone, welche das Verkehrsaufkommen auf den bisherigen Rahmen und die zulässige Nutzung auf den unmittelbaren betrieblichen und branchenmässigen Zusammenhang mit einem bestehenden Betrieb beschrän-