Die gleichzeitige Hilfe durch Private und die Sozialhilfe erfordert eine Koordination der privaten und öffentlichen Hilfssysteme und damit eine Zusammenarbeit zwischen der Sozialbehörde und den Hilfsorganisationen. Es ist daher bedauerlich, dass im vorliegenden Fall das Hilfswerk sein Hilfsgesuch an andere Institutionen vom Dezember 2012 der Sozialbehörde C. nicht zur Kenntnis brachte und die Sozialbehörde C. eine Zusammenarbeit mit der Stiftung ablehnte. 2.6. 2.6.1.