Ein Generalverdacht, dass sie mit ihren Leistungen unbillige "Komfortpositionen" der unterstützten Personen finanzieren, ist deplatziert. Sozialhilfe erschöpft sich nicht in der Gewährleistung des sozialen Grundbedarfs. Zur Zielsetzung der Sozialhilfe gehört neben der Existenzsicherung die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit der unterstützten Personen (SKOS-Richt- linien, Kap.