von Fr. 600.00 wird nicht behauptet, er sei nicht für Winterkleider und -schuhe der Kinder verwendet worden. Auch den Akten lässt sich nichts anderes entnehmen. Eine Anrechnung dieser zweckkonform verwendeten Barzuwendungen ist ausgeschlossen; diese Spenden sind keine verfügbaren Zuwendungen gemäss § 11 Abs. 2 SPV. 2.4.3.-2.4.4. (…) 2.5. Das Subsidiaritätsprinzip verlangt die Berücksichtigung von Zuwendungen von privaten Hilfsorganisationen bei der Bemessung der materiellen Hilfe. Der Grundsatz hat aber weder zum Ziel noch den Zweck, die Hilfstätigkeit von Privaten oder von Hilfsorganisationen zu behindern oder gar zu erschweren.