Die Verletzung der Melde- oder Mitwirkungspflicht hat auf die Qualifikation von Zuwendungen ebenfalls keinen Einfluss. § 11 Abs. 2 SPV ist – entgegen den Vorinstanzen – eine Anrechnungsund keine Sanktionsnorm. 2.3.4. (…) 2.4. 2.4.1. (…) 222 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2015