Den Verzicht auf tierische Fette stellte die Beschwerdeführerin erstmals mit ihrem Wiedererwägungsgesuch vom 6. Dezember 2012 zur Diskussion. Anlässlich der Besprechung vom 20. Dezember 2012 zwischen Vertretern der Beschwerdeführerin, des Gemeinderats und des BVU wurde seitens der Beschwerdeführerin ausdrücklich bestätigt, auf die Verarbeitung von tierischen Fetten zu verzichten; sollte zukünftig beabsichtigt werden, solche Stoffe einzusetzen, werde das ordentliche 360 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2013