15 Angeordnete Nachbetreuung gemäss § 67l EG ZGB Während der Dauer einer durch die Klinik angeordneten Nachbetreuung kann ein Antrag auf Änderung oder Aufhebung an das zuständige Familiengericht gestellt werden; das Gleiche gilt bei ambulanten Massnahmen (Lückenfüllung). Urteil des Verwaltungsgerichts, 1. Kammer, vom 26. März 2013 in Sachen D.R. gegen den Entscheid der Klinik Königsfelden (WBE.2013.78). Aus den Erwägungen