Art. 426 ff. ZGB in Betracht (Basler Kommentar, Erwachsenenschutz, a.a.O., Art. 449 N 14). 11.3. Während nach Ansicht des überwiegenden Teils der Lehre die Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung als vorsorgliche Massnahme ausser Betracht fällt (Basler Kommentar, Erwachsenenschutz, a.a.O., Art. 445 N 11 f. mit zahlreichen Hinweisen, CHRISTOPH BERNHART, Handbuch der fürsorgerischen Unterbringung, Basel 2011, Rz. 547 ff., insbesondere Rz. 550), kann gemäss dem kantonalen (aargauischen) Gesetzgeber eine fürsorgerische Unterbringung auch als vorsorgliche Massnahme angeordnet werden.