ZGB zu treffen. Im Regelfall wird eine Einweisung zur Begutachtung vorgenommen, wenn eine fürsorgerische Unterbringung ernsthaft in Betracht zu ziehen ist, aber wichtige Grundlagen für den Unterbringungsentscheid noch fehlen. Es bedarf einer akuten Notwendigkeit für eine Unterbringung zur Abklärung. An einer solchen fehlt es, wenn einzig zu klären ist, wie die gesundheitliche Störung am besten zu behandeln ist (CHRISTOF AUER/ MICHÈLE MARTI, in: Thomas Geiser/Ruth E. Reusser [Hrsg.], Basler Kommentar, Erwachsenenschutz, Basel 2012 [nachfolgend: Basler Kommentar Erwachsenenschutz], Art.