Die Ärzte müssten in diesen Fällen warten, bis eine Notfallsituation eintrifft, statt dass die adäquate Behandlung schon vorher angeordnet werden kann. Notfallsituationen sind sowohl für den Patienten selber als auch für sämtliche in einer Einrichtung anwesenden Personen wie Mitpatienten, Pflegepersonal und Ärzte äusserst belastend und beeinträchtigen den regulären Betrieb erheblich, weshalb solche Notfallsituationen mit einer vorausschauenden medizinischen Behandlung möglichst vermieden werden sollten. Eine aufschiebende Wirkung solcher Beschwerden kann mit Blick auf das Gesagte somit vom Bundesgesetzgeber nicht gewollt sein.