Beispielsweise ist es durchaus denkbar, dass der Zustand einer Person sich nach einigen Wochen derart stabilisiert, dass eine weniger engmaschige Überwachung oder sogar keine Massnahme mehr notwendig ist, da die Rückfallgefahr aufgrund der Stabilisation ausreichend minimiert werden konnte. Möglich ist auch, dass die betroffene Person anderen, ebenso geeigneten Massnahmen im Laufe der Zeit zustimmen würde. 82 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2013