" Die soeben zitierten gesetzlich vorgesehenen Massnahmen greifen zweifelsohne tief in den Persönlichkeitsbereich ein. Wie auch bei der fürsorgerischen Unterbringung muss aus diesem Grund eine regelmässige Überprüfung auf Antrag der betroffenen Person möglich sein. Beispielsweise ist es durchaus denkbar, dass der Zustand einer Person sich nach einigen Wochen derart stabilisiert, dass eine weniger engmaschige Überwachung oder sogar keine Massnahme mehr notwendig ist, da die Rückfallgefahr aufgrund der Stabilisation ausreichend minimiert werden konnte.