40 Schulstandorte Nach § 54 Abs. 2 lit. d VRPG sind Entscheide zu Schulstandorten aufgrund ihres vorwiegend politischen Charakters von der Verwaltungsgerichtsbeschwerde ausgeschlossen, unabhängig davon, ob es sich um positive oder negative Standortentscheide handelt. Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 8. April 2014 in Sachen Einwohnergemeinde A. gegen Regierungsrat (WBE.2014.27).