Wird das Lernziel der 1. Regelklasse nach 2 Jahren erreicht, wird das Kind definitiv in die 2. Klasse befördert (§§ 1 ff. der Verordnung über die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen vom 28. Juni 2000 [SAR 421.331]). Die Befürchtungen der Eltern zum schwierigeren Anschluss in der 2. Klasse erweisen sich damit als wenig fundiert. Für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens ist daher A. der Einschulungsklasse zuzuweisen. 5. (…) Für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens ist daher die aufschiebende Wirkung zu entziehen, womit auch der Antrag der Beschwerdeführer auf vorsorgliche Massnahmen abzuweisen ist. (…)