3. 3.1.-3.3. (…) 4. 4.1.-4.2. (…) 4.3. A. besucht aufgrund der vorsorglichen Massnahme im regierungsrätlichen Verfahren seit August 2013 die 1. Klasse, obwohl er einer individuelleren Einschulung bedarf, als dies in der Regelklasse möglich ist. Seine auch von den Lehrpersonen in der 1. Regelklasse festgestellten Defizite sprechen für eine Einschulung in der Einschulungsklasse. Die individuellen Betreuungsmöglichkeiten sind auch im wohlverstandenen Interesse des Kindes. Für die Dauer des Verfahrens sind diejenigen Massnahmen zu treffen, welche der summarisch beurteilten Rechtslage am ehesten entsprechen.