Der Laufbahn- oder Promotionsentscheid der Schulpflege, mit welchem der Besuch einer anderen, höheren Schulstufe bewilligt wird, ist eine positive Anordnung. Der Suspensiveffekt des Rechtsmittels hat bei solchen Gestaltungsverfügungen zur Folge, dass bis zum rechtskräftigen Entscheid im Rechtsmittelverfahren ein rechtliches Vakuum entsteht, da der Übertritt in die Schulstufe gemäss erstinstanzlicher Verfügung nicht vollzogen werden kann und ein 216 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2014