Umgekehrt kann ein höherer Pauschalpreis günstiger sein als ein Angebot mit Einheitspreisen und zusätzlich separat zu entschädigenden Regiearbeiten. Will die Vergabebehörde dennoch verschiedene Vergütungsarten zulassen, muss sie folglich in den Ausschreibungsunterlagen die Zulässigkeit und die notwendigen Rahmenbedingungen 192 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2014