50 Ordnungsbusse nach § 25 VRPG - Der gegenüber mehreren Amtsstellen und Personen erhobene, ehrenrührige Vorwurf der strafbaren Handlung verletzt den prozessualen Anstand (Erw. 6.1.-6.3.). - Gewährung des rechtlichen Gehörs (Erw. 6.4.) - Strafzumessung im konkreten Anwendungsfall; Entschuldigung/ Rückzug der Vorwürfe durch den Rechtsvertreter wirkt sich strafmindernd aus (Erw. 6.5.). Urteil des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 21. August 2014 in Sachen A. gegen B. und Gemeinderat C. sowie Departement Bau, Verkehr und Umwelt (WBE.2013.503). Aus den Erwägungen