4.2. Gemäss Art. 23 Ziff. 1 DBA nimmt die Schweiz – hier nicht zutreffende Ausnahmen vorbehalten – die von hier ansässigen Personen in den USA gemäss Abkommen berechtigterweise erhobenen und nachweislich bezahlten Steuern auf Einkünften von der hiesigen Besteuerung aus. Das diesbezügliche Einkommen wird bei der Festset- 110 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2015