" In die von der Botschaft beschriebene zweite Kategorie sind somit Menschen einzuordnen, welche zwar einen Willen ausdrücken können, dessen Bildung aber nicht auf Grund des geforderten Mindestmass an Rationalität beruht (vgl. auch THOMAS GEISER/MARIO ETZENSBERGER, in: a.a.O., Art. 434/435 N 18). 4.3.4.