4.1.2. Im Behandlungsplan vom 31. Januar 2013 war die Behandlung mit dem Medikament Valium vorgesehen. Psychopax ist ein Benzodiazepin, welches genau gleich wie Valium den Wirkstoff Diazepan enthält (vgl. www.compendium.ch). Der Unterschied zwischen den beiden Medikamenten besteht lediglich darin, dass Psychopax in flüssiger Form und Valium in Tablettenform eingenommen werden kann. Da die Wirkstoffe jedoch dieselben sind, kann festgestellt werden, dass im vorliegenden Fall die medikamentöse Behandlung mit Psychopax sinngemäss im Behandlungsplan enthalten ist und die Voraussetzung gemäss Art. 434 Abs. 1 ZGB erfüllt ist.