in den Jahren 2005 und 2006 simuliert ist, somit die entsprechenden Beträge als (verdeckt) an die Beteiligten ausgeschüttet zu betrachten sind und das Eigenkapital sich dementsprechend vermindert hat. Als Konsequenz dieser Auffassung wird das KStA die Vornahme von Abschreibungen, Rückstellungen oder anderer Belastungen der Erfolgsrechnung zulasten der Aktivdarlehen in späteren Steuerperioden nicht als geschäftsmässig begründet anerkennen (Ebenso wird es „Rückzahlungen“ in späteren Steuerperioden im Umfang der Minusreserve steuerlich als Kapitaleinlagen betrachten).