292 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2014 Frage der Verhältnismässigkeit der vom Gemeinderat beabsichtigten Wiederherstellung sowie mit dem Vertrauensschutz, welcher der Wiederherstellung entgegenstehen soll, hätte sich insofern erübrigt. Mit diesen Fragen wird sich die Vorinstanz gegebenenfalls zu befassen haben, falls der Gemeinderat A. die in Aussicht gestellte Wiederherstellung – wie geplant – anordnet und die Beschwerdeführerin ein Rechtsmittel dagegen ergreift.