Sollen einer Schenkungssteuer auch solche Vermögensvorteile unterliegen (wogegen unter der Herrschaft des Leistungsfähigkeitsprinzips grundsätzlich nichts einzuwenden ist; vgl. dazu MARKUS OEHRLI, Die gemischte Schenkung im Steuerrecht, Zürich 2000, S. 136), so müsste, da mit einer solchen Besteuerung der übliche Schenkungsbegriff gesprengt und im Ergebnis eine Steuer auf sämtlichen "Übergewinnen" infolge objektiv nicht marktkonformer Leistungstransfers eingeführt würde, eine entsprechende Absicht des Gesetzgebers klar erkennbar sein.