1.3. Auch wenn das Bundesgericht in einem den Kanton St. Gallen betreffenden Entscheid (Urteil vom 20. Oktober 1997 [2P.144/1995] = StR 53/1998 S. 677 = Praxis 87 Mr. 81) diese rein objektive Konzeption des steuerrechtlichen Schenkungsbegriffs für das st. gallische Steuerrecht als nicht willkürlich betrachtet hat, ist sie doch zumindest für das aargauische Steuerrecht als verfehlt abzulehnen, da sie den Begriff der "anderen Zuwendung" über deren Wortsinn hinaus in einer Weise ausdehnt, die offensichtlich nicht den Intentionen des Gesetzgebers entspricht.