EICHENBERGER, Zum materiellen aargauischen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, Aargauisches Beamtenblatt 47/1950 S. 57 ff.) und ebenso in den Materialien zum neuen Recht (Sitzungsprotokoll der Grossratskommission vom 27. November 1998, Band 4.2, S. 369) Belege dafür, dass für das Vorliegen einer anderen Zuwendung nach § 142 Abs. 1 StG kein Schenkungswille des Zuwendenden erforderlich sein soll. Ankommen soll es allein auf die ganz oder teilweise Unentgeltlichkeit des Vermögensübergangs, die bereits dann gegeben sein soll, wenn dem Vermögensübergang keine oder keine gleichwertige Leistung des Empfängers gegenübersteht.