freien Übertritt vorlägen, und die darauf abgestützte Einschätzung der Lehrperson wird grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Angebliche Defizite bzw. unterschiedliche Leistungen bei vorbereiteten und unvorbereiteten Prüfungen werden mit Verweis auf den im regierungsrätlichen Beschwerdeverfahren eingereichten und vor Verwaltungsgericht ergänzten privaten Fachbericht auf Lese- und Rechtschreibeschwäche sowie Prüfungsangst zurückgeführt. Bereits die Lehrperson hat ihre Einschätzung neben der Benotung und dem Verhalten im Unterricht zusätzlich auf einen standardisierten Leistungstest (Check 5) abgestützt.