2013 Schulrecht 311 XII. Schulrecht 50 Laufbahnentscheide; vorsorgliche Massnahmen - Beim Entscheid, ob bei Übertritten in die Oberstufe der Besuch der höheren Schulstufe für die Dauer des Beschwerdeverfahrens vorsorglich erlaubt wird, ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. - Neben den privaten Interessen des Schülers kommen den öffentlichen Interessen und dem Verhältnismässigkeitsprinzip Bedeutung zu. - In einer summarischen Entscheidprognose ist zu prüfen, ob die Übertrittsanforderungen erfüllt sind.