Obwohl dieser Zahlungsauftrag von der Bank in einem "Express-Verfahren" in die Wege geleitet wurde, erfolgte die Valuta-Zahlung tatsächlich nicht mehr an diesem Tag (vgl. wiederum Schreiben der Aargauischen Kantonalbank, Filiale B., vom 7. Oktober 2013). Das Konto der Beschwerdeführerin 1 wurde vielmehr erst am 1. Oktober 2013 belastet (und an diesem Tag erfolgte auch die Gutschrift auf dem Konto der Gerichtskasse). Dies ergibt sich nicht nur aus der Bestätigung der Bank der Beschwerdeführerin 1, sondern auch aus den Details der ESR(=Einzahlungsschein mit Referenznummer)-Einzahlung.