Verhältnis zur Schwere des mit der Kastration verbundenen Eingriffs in die körperliche und geistige Unversehrtheit des Beschwerdeführers steht (vgl. dazu auch ASCHWANDEN, a.a.O., S. 30, der die Kastration ausdrücklich nur als Option befürwortet, die Straftätern zur Verfügung stehen sollte und deren Anwendung in hohem Mass an die intrinsische Motivation des Patienten gebunden sein sollte; vgl. auch Interview des Chefarzts der Forensisch-Psychiatrischen Klinik der UPK [Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel] Dr. med. MARC GRAF in der Basler Zeitung vom 17. September 2013, wo sich dieser 2013 Straf- und Massnahmenvollzug 297