Eine Option in der Behandlung von Sexualstraftätern; eine Übersichtsarbeit, mit Darstellung der medikamentösen und chirurgischen Behandlung, SKZ 2/2009 S. 21). Bereits die Geeignetheit der angeordneten chemischen Kastration im Hinblick auf das damit verfolgte Ziel des Erreichens eines Verhaltens beim Beschwerdeführer, welches ein deliktsfreies Leben in Freiheit wahrscheinlicher machen würde, ist daher äusserst zweifelhaft. Die Massnahme genügt im Übrigen auch sonst nicht dem Verhältnismässigkeitsprinzip, weil das Gewicht der dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Taten und des in Zukunft ohne die Massnahme weiterhin zu erwartenden deliktischen Verhaltens in keinem vernünftigen