Brugg hat im Urteil vom 25. Februar 2012 eine "stationäre psychotherapeutische Massnahme zur Förderung der sozialen und emotionalen Kompetenzen" angeordnet. Im angefochtenen Entscheid wird – nach rund neunmonatiger Behandlung – festgehalten, dass die chemische Kastration mittels Lucrin mittel- bis langfristig wohl der einzig erfolgversprechende Behandlungsansatz sei und den Patienten für über die Medikation hinaus gehende Massnahmen erst einigermassen befähige. Damit stellt die behandelnde Ärztin im Ergebnis nichts anderes fest, als dass die stationäre Massnahme, durch welche die sozialen und emotionalen Kompetenzen gefördert hätten werden sollen, gescheitert ist.