X., geb. 1981, belästigte wiederholt Frauen. Am 25. September 2012 verurteilte das Bezirksgericht Brugg ihn deshalb wegen mehrfacher Nötigung (Art. 181 StGB), Hausfriedensbruchs (Art. 186 StGB) und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Art. 292 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten und zu einer Busse von Fr. 200.00. Das Gericht holte ein Gutachten zum Geisteszustand von X. ein. Gemäss diesem leidet X. an einer Intelligenzminderung mit deutlicher Verhaltensstörung (ICD-10 F70.1). Gestützt auf die Erkenntnisse des Gutachtens ordnete das Bezirksgericht eine stationäre Massnahme gemäss Art. 59 StGB an.