FASSBIND, Erwachsenenschutz, Zürich 2012, S. 147 f.). Eine Ausnahme ist z.B. denkbar bei urteilsunfähigen Patienten, die aufgrund einer schweren Demenzerkrankung in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden untergebracht und daher im Status einer fürsorgerischen Unterbringung sind (Art. 380 ZGB). Besteht eine Verletzung von Art. 447 Abs. 2 ZGB darin, dass die Anhörung ohne zureichenden Ausnahmegrund durch ein einzelnes Behördenmitglied durchgeführt wurde, so führt dies grundsätz- 2013 Fürsorgerische Unterbringung 97