davon überzeugt, dass das Kriterium der Urteilsunfähigkeit bei der Einschränkung der Bewegungsfreiheit im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung keine Geltung haben kann (so auch KOKES- Praxisanleitung, a.a.O., Ziff. 11.12, PATRICK FASSBIND, a.a.O., S. 349, DANIEL ROSCH ET AL., a.a.O., Art. 438 N 2). (…) 17 Delegation der Anhörungskompetenz durch das Familiengericht Die Delegation der Anhörungskompetenz an ein Einzelmitglied des Familiengerichts darf nicht die Regel darstellen, auch nicht bei der Anhörung in der Einrichtung.