2013 Fürsorgerische Unterbringung 95 ZGB werde nicht von Art. 438 ZGB erfasst, und Art. 438 ZGB erfasse ausschliesslich Massnahmen, die keine Behandlung seien. Es drängt sich daher die Frage auf, wie die Einrichtung reagieren kann, wenn jemand im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung in der Klinik hospitalisiert ist und die Voraussetzungen gemäss Art. 383 ZGB erfüllt sind, der Betroffene jedoch gleichzeitig urteilsfähig ist bezüglich der Notwendigkeit der Anordnung und Umsetzung der bewegungseinschränkenden Massnahme.