Das BFM bat die tunesische Botschaft in der Folge am 18. September 2012 ein Ersatzreisepapier für den Gesuchsgegner auszustellen. Am 26. November 2012 wurde der Gesuchsgegner als tunesischer Staatsangehöriger anerkannt und die tunesische Botschaft sicherte die Ausstellung eines Ersatzreisepapiers für den Gesuchsgegner zu. Gemäss Mitteilung des BFM vom 4. Dezember 2012 werde das Reisepapier nach Erhalt der Flugbuchung direkt an swissREPAT weitergeleitet. Zwar liegt nach dem Gesagten noch kein