Die geschilderte Praxis steht seit dem Inkrafttreten des BGG am 1. Januar 2007 nicht mehr in Übereinstimmung mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Danach gelten Rückweisungsentscheide grundsätzlich als Zwischenentscheide gemäss Art. 93 BGG, 2013 Kantonale Steuern 109