2. In der Buchhaltung seiner selbstständigen Erwerbstätigkeit aktivierte X. Fr. 56'100.00 und Fr. 136'322.45. In der Erfolgsrechnung nahm er Abschreibungen von Fr. 19'532.45 (auf dem Fahrzeug: Fr. 5'610.00 und auf den Umbaukosten: Fr. 13'922.45) vor. Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (SVA) hatte im Urteilszeitpunkt noch nicht darüber eintschieden, in welchem Umfang sie sich an den Kosten des Umbaus beteiligen wird. Aus den Erwägungen