2. Zunächst ist zu klären, ob auf die Beschwerde überhaupt eingetreten werden kann. Die Beschwerdeführerin beantragt in ihrer Beschwerde, sie sei für das Jahr 2005 mit einem steuerbaren Reingewinn (Verlust) in Höhe von Fr. -130'066.00 und einem steuerbaren Kapital von Fr. 127'635.00 sowie für das Jahr 2006 mit einem steuer-