Das Verfahren betreffend Herstellung des rechtmässigen Zustandes wird damit nicht abgeschlossen. Vielmehr liegt eine verfahrensleitende (prozessleitende) Verfügung bzw. ein Zwischenentscheid vor, mit welchem ein Wiederherstellungsverfahren eingeleitet wurde, das entweder mit einem Wiederherstellungsbefehl, d.h. mit einer Anordnung von konkreten baulichen Massnahmen zur Herstellung des rechtmässigen 290 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2014