Bei der Feststellung, dass die Tiefgarageneinfahrt ein zu starkes Gefälle aufweise, könnte es sich rein vom Inhalt her um einen Vorentscheid über eine Rechtsfrage handeln, die für den Fortgang des Verfahrens entscheidend ist. Fraglich ist allerdings, ob der Gemeinderat überhaupt einen Vorentscheid über die Frage der Baurechtswidrigkeit der Tiefgarageneinfahrt fällen wollte und – unter den gegebenen Umständen – fällen durfte, und welche Bindungswirkungen einem solchen Vorentscheid (im weiteren Verlauf des Verfahrens) zukommen (vgl. MICHAEL MERKER, Rechtsmittel, Klage und Normenkontrollverfahren nach dem aargauischen Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, Zürich