nützt verstreichen lassen hat, und wenn der Gemeinderat anschliessend – mit oder ohne entsprechende Vorschläge der Beschwerdeführerin – unter Verhältnismässigkeitsgesichtspunkten geprüft hat, ob und auf welche Art und Weise die Herstellung des rechtmässigen Zustandes bewerkstelligt werden kann und darf. Bei der Feststellung, dass die Tiefgarageneinfahrt ein zu starkes Gefälle aufweise, könnte es sich rein vom Inhalt her um einen Vorentscheid über eine Rechtsfrage handeln, die für den Fortgang des Verfahrens entscheidend ist.