Parkplätze der Parzelle 532 geleistet hat, verkennt sie die Rechtsnatur und die Grundlagen der Ersatzabgabe. Mit der Ersatzabgabe wird nur – aber immerhin – die Realerfüllung (hier die Erstellung eigener Parkfelder) von Pflichten im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben abgelöst; es werden keine (virtuellen) Parkflächen zulasten der Öffentlichkeit erworben. Die Leistung einer Ersatzabgabe verschafft dem Grundeigentümer und seinen Rechtsnachfolgern keine Rechtsposition, die sie für die Zukunft von Ersatzabgaben befreien könnte.