3. 3.1. In der Baubewilligung vom 15. Februar 1971 wurde die damalige Eigentümerin und Bauherrschaft, die Erbengemeinschaft D. verpflichtet, für den Umbau der Liegenschaft Restaurant E., Parzelle 532, 12 Parkplätze auf eigenem Grund und Boden sicherzustellen oder, soweit die Sicherstellung auf eigenem Grund und Boden nicht möglich war, sich bei einer geeigneten Parkierungsanlage einzumie-